Die Einhaltung geltender Hygienevorschriften ist in der Gastronomie keine Kür, sondern Pflicht – nicht nur, damit Mitarbeiter bestens geschützt sind, sondern auch damit Gäste gerne wiederkommen. Ergo: Wer Speisen für andere zubereitet, ist dazu angehalten, auf optimale Hygiene zu achten und durch das eigene Handeln zu dieser beizutragen, um damit eine sichere Umgebung für Gäste und Personal zu garantieren. Die grundsätzlichen Hygienebestimmungen werden dabei in der Lebensmittelhygiene-Verordnung (kurz LMHV) zusammengefasst, die für jeden Gastronom – ob kleine Küche oder Großküche – verpflichtend ist. Sich einen Weg durch diese langen (und oftmals kompliziert formulierten) Gesetze zu bahnen, kann mitunter schwierig sein. Deshalb erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag, welche Hygienevorschriften konkret in der Gastronomie von Relevanz sind und mit welchen Handlungsempfehlungen diese einhergehen.  

Folgende Hygienevorschriften sind in der Gastronomie zu beachten

  1. Handhygiene: Mitarbeiter sind dazu angehalten, ihre Hände in regelmäßigen Abständen und selbstredend bei Bedarf gründlich zu waschen und zu desinfizieren. Dies gilt insbesondere vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln sowie nach dem Toilettenbesuch.
  2. Lebensmittelsicherheit: Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko einer Kontamination von Lebensmitteln effektiv zu vermeiden. Hilfreich ist hier etwa das Tragen bestimmter Schutzkleidung sowie die ordnungsgemäße Lagerung von Lebensmitteln und strikte Einhaltung der Kühlkette.
  3. Reinigung und Desinfektion: Alle Bereiche, in denen Lebensmittel verarbeitet werden, müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, um das Risiko von Mikroben und Kontaminationen auf ein Minimum zu reduzieren.
  4. Lebensmittelaufbewahrung: Lebensmittel müssen bei den richtigen Temperaturen gelagert werden, da dies Mikroben daran hindert, zu wachsen.
  5. Mitarbeitergesundheit: Mitarbeitern, die krank sind oder Anzeichen einer Erkrankung aufweisen, ist es nicht gestattet, Lebensmittel zu verarbeiten.
  6. Dokumentation: Alle Hygienevorschriften müssen genauestens dokumentiert und überwacht werden.

Gut zu wissen: Jeder Gastronom ist dazu angehalten, selbstständig darauf zu achten, dass der eigene Betrieb stets den aktuellsten Anforderungen der gesetzlichen Hygienevorschriften in der Gastronomie ohne Ausnahmen entspricht.

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In diesem Fall können Sie guten Gewissens auf das Know-how der Blanc Hygienic Hygieneexperten zurückgreifen. Um einen persönlichen Termin für eine individuelle Beratung zu vereinbaren, können Sie sich einfach per E-Mail oder über unsere Online-Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen. Wir nehmen uns gerne die Zeit, um Sie umfassend zu beraten – auch dahingehend, welche Produkte aus unserem Sortiment für Ihren Bedarf zielführend sind. Als Hygieneexperten bieten wir Ihnen nämlich ein breit aufgestelltes Angebot an hochwertigem Desinfektionsmitteln für den professionellen Einsatz und vieles weitere mehr. 

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