Überall dort, wo viele Menschen miteinander interagieren, ist gute Hygiene ein Muss. Das betrifft nicht nur Arbeitsplätze in klinischen oder hygienesensiblen Umgebungen. Auch im Alltag verhindert umfassende Reinheit die Ausbreitung von recht einfach einzudämmenden Krankheiten. Damit in Betrieben jeglicher Art gleiche Hygieneniveaus herrschen, gibt es offizielle Hygienevorschriften – abhängig von der Branche variieren dabei die konkreten Maßnahmen.
Warum ist lückenlose Hygiene so wichtig?
Ob Büroarbeitsplatz oder lebensmittelverarbeitender Betrieb – Hygiene ist wichtig. Gerade dort, wo viele verschiedene Menschen in Kontakt mit Oberflächen oder Gegenständen kommen, haben Keime ein leichtes Spiel, sich auszubreiten. Regelmäßige Hygienemaßnahmen dämmen die Keimlast ein. In der Lebensmittelbranche haben strenge Richtlinien außerdem die Aufgabe, die Kontamination von Lebensmitteln durch Krankheitserreger oder Fremdkörper zu unterbinden.
Offizielle Hygienevorschriften für jegliche Unternehmen zeigen auf, wie eine umfassende Hygiene aussehen muss. Die Einhaltung ist wichtig. Nicht nur da seitens des Gesundheitsamtes zumindest für Unternehmen Konsequenzen drohen, werden Lücken in der Hygieneinfrastruktur entdeckt. Der simpelste Grund, die vorgegebenen Hygienemaßnahmen einzuhalten, ist: die Vermeidung von verschiedenen Krankheiten. Das ist zum einen natürlich für jeden Einzelnen gut, denn niemand ist gern krank. Zum anderen vermeidet umfassende Hygiene einen hohen Krankenstand in Unternehmen, der wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen kann. Auch in privaten Haushalten sollte Hygiene einen hohen Stellenwert einnehmen, damit auch im privaten Umfeld Infektionsherde im Keim erstickt werden.

Die verschiedenen Hygienevorschriften
Die eine allgemeingültige und auf alle Unternehmen übertragbare Hygienevorschrift existiert nicht. Natürlich gibt es Maßnahmen, die für jeden gelten. Diese sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben. Speziellere Vorschriften allerdings hängen maßgeblich von der Branche des Unternehmens ab. Diverse seit 2006 gültige EU-Verordnungen tragen dazu bei, dass die Hygiene in Unternehmen insbesondere der Lebensmittelproduktion und Gastronomie europaweit vergleichbar ist. Verbunden mit den festgelegten Maßnahmen ist ein engmaschiges Kontroll-System. Damit wird überprüft, ob alle relevanten Hygienevorschriften eingehalten wurden.
Insgesamt umgreifen die Vorschriften die Personalhygiene, also die Hygienemaßnahmen jedes einzelnen Mitarbeiters, und die Betriebshygiene unterschiedlicher Branchen. In Deutschland werden die EU-weiten Verordnungen um Regelungen der deutschen Gesetze erweitert und ergänzt. Für die Erstellung von Hygieneleitlinien im Gesundheitswesen ist beispielsweise die KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) maßgeblich verantwortlich.
Hygienevorschriften in Unternehmen
Die Betriebshygiene regelt alle möglichen notwendigen Maßnahmen, die ein höchstmögliches Maß an Hygiene und Reinheit an den verschiedensten Arbeitsorten gewährleisten sollen. Dazu gehören Arbeitsgeräte, aber auch die Arbeitsräume. Je nach Art des Arbeitsplatzes gibt es Zusatzregelungen zum Grundgerüst der allgemeinen betrieblichen Hygiene. Betriebe, die besonderer Aufmerksamkeit und Regelungen bedürfen, sind medizinische Einrichtungen sowie Labore, aber auch die lebensmittelproduzierenden sowie -verarbeitenden Branchen. Damit auch Sie in Ihrem Betrieb die relevanten Maßnahmen umsetzen können, finden Sie im Shop von Blanc Hygienic verschiedene Desinfektions- und Reinigungsmittel.

Besondere Hygienevorschriften in der Gastronomie und in Lebensmittelbetrieben
Neben den allgemeinen Hygienevorschriften für Betriebe aller Art gibt es eine Reihe an Sondervorschriften für Arbeitsstätten in hygienesensiblen Bereichen. Der medizinische Sektor, aber auch Branchen, die mit Lebensmitteln arbeiten, unterliegen weiterer Maßnahmen. Laut EU-Recht müssen diese präzise eingehalten werden. Nicht nur, weil ansonsten empfindliche Konsequenzen drohen, sondern auch, um Patienten, Gäste und Kunden optimal zu schützen. Denn gerade in diesen Branchen ist es enorm wichtig, Infektionsketten schnell zu unterbrechen. Inhalt der Richtlinien ist sowohl die Personal- als auch die Betriebshygiene. Spezielle Schulungen für Mitarbeiter in diesen Branchen bietet das Gesundheitsamt an und führt diese durch.
In Krankenhäusern oder vielen Arztpraxen ist klar, dass umfangreiche Hygienemaßnamen notwendig sind, treffen hier doch tagtäglich Menschen mit potenziell ansteckenden Krankheiten aufeinander. Hinzu kommt, dass Patienten häufig bereits immungeschwächt sind und somit ein leichtes Ziel für Bakterien und Viren. Gerade die Mitarbeiter sind hier in der Pflicht, Keime nicht von Patient zu Patient zu tragen.
Doch auch die Gewerbe, die mit Lebensmitteln arbeiten, unterliegen strikter Hygienevorschriften. Dadurch wird sichergestellt, dass das Risiko, Bakterien, Keime oder andere Fremdkörper an die Gäste zu übertragen, möglichst gering gehalten wird. Schließlich besteht eine große Gefahr, über Lebensmittel diverse Viren und Infektionen in den Körper aufzunehmen.
Personalhygiene
Zu den Vorschriften der Betriebshygiene zählt auch die Personalhygiene. Darin ist je nach Branche festgelegt, welche Maßnahmen jeder Mitarbeiter im Arbeitsalltag durchführen muss, um eine optimale Hygiene zu gewährleisten. Insbesondere im Gesundheitswesen sowie im lebensmittelproduzierenden Gewerbe ist eine lückenlose Hand- und Hauthygiene unverzichtbar. Weiterhin gibt es eine Reihe weiterer Punkte, die beachtet werden müssen – so zum Beispiel, dass kein Schmuck an den Händen oder Nagellack getragen werden darf. Auch offene lange Haare sind in diesen Branchen tabu.
Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass eine ausreichende Zahl an Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten für Haut und Hände vorhanden ist. An hygienesensiblen Arbeitsorten müssen außerdem Umkleidekabinen und spezielle Arbeitskleidung für das Personal zur Verfügung stehen. Denn durch Straßenkleidung tragen Mitarbeiter Unmengen unerwünschter Mikroorganismen von draußen an den Arbeitsplatz. Um dies zu vermeiden, müssen sich Mitarbeiter in gastronomischen sowie medizinischen Einrichtungen vor der Arbeit umziehen und die Straßenkleidung gut verstaut in Spinden lagern.
Ein wichtiger Punkt ist weiterhin, dass sich jeder Mitarbeiter bei Krankheit im Betrieb krankmeldet, in der Regel mitsamt der Krankschreibung durch den Arzt, und sich vollständig auskuriert, bevor er wieder zur Arbeit erscheint. Gerade im direkten Kontakt mit Lebensmitteln, Kunden und/oder Patienten darf eine Erkrankung, selbst eine Erkältung, nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wichtig ist, dass die Infektionskette frühzeitig unterbrochen wird.
Die Personalhygiene regelt unter anderem auch, wie bei einer offenen Wunde beim Mitarbeiter, z. B. bei einem tiefen Schnitt in den Finger, vorgegangen werden muss, um im weiteren Arbeitsverlauf die Hygiene aufrechtzuerhalten.
Der Arbeitgeber und/oder Hygienebeauftragte hat die Aufgabe, zu überprüfen, ob die gesetzlichen Hygienevorschriften jederzeit umfassend eingehalten werden. Bei Verstößen oder Unklarheiten ist es Pflicht des Unternehmens, die Mitarbeiter entsprechend (nach-) zu schulen. Wichtig ist das insbesondere, da das Gesundheitsamt den Arbeitgeber in die Verantwortung nimmt, dass am Arbeitsplatz Hygiene nach Vorschrift herrscht. Der in der Regel unangekündigte Besuch des Gesundheitsamtes zieht bei Missachtung der Hygienevorschriften schnell unangenehme Konsequenzen nach sich und kann zu großen wirtschaftlichen Schäden im gastronomischen, lebensmittelproduzierenden oder medizinischen Betrieb führen.
Das HACCP-Konzept

Um in der Vielzahl an verschiedenen Vorschriften und Handlungsempfehlungen nicht den Überblick zu verlieren, wurde das sogenannte HACCP-Konzept entwickelt. Hinter der Abkürzung verbirgt sich die englische Beschreibung Hazard Analysis and Critical Control Point (zu Deutsch: Risikoanalyse kritischer Kontrollpunkte). Anhand dieses Konzepts führen Arbeitgeber in hygienesensiblen Branchen eine Gefahrenanalyse durch, exakt zugeschnitten auf ihr Unternehmen. Daraufhin lassen sich Checklisten erstellen, die neben den allgemeinen Maßnahmen auch Handlungsanweisungen für kritische Punkte enthalten. Die Aspekte auf dieser Liste sollten nicht nur vom Arbeitgeber, sondern vom gesamten Personal regelmäßig überprüft werden, um den Hygienevorschriften Genüge tun zu können.
Die Details des HACCP-Konzeptes variieren je nach Betrieb etwas und sind mitunter sehr komplex. Für die Analyse und Entwicklung ist es daher wichtig, ausreichend Zeit und Recherchearbeit einzuplanen. Langfristig lohnt es sich, da Sie in Ihrem Betrieb auf diese Weise ein Höchstmaß an Hygiene einhalten können.
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