Regelmäßige Hygieneschulungen: Darauf sollten Sie achten / Do’s and Don‘ts

Um sich als Anwärter auf eine Stelle in der Gastronomie hinreichend zu qualifizieren, muss eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz durchlaufen werden.

Eine solche Hygieneschulung stellt sicher, dass Mitarbeiter, die regelmäßig in den Kontakt mit Lebensmitteln geraten, über den verantwortungsbewussten Umgang und die nötigen Hygienemaßnahmen aufgeklärt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Lebensmittel durch eine nachlässige Arbeitsweise mit ansteckenden Keimen verseucht werden und so die Gesundheit der konsumierenden Kunden gefährden.

Grundsätzlich bietet das jeweilige Gesundheitsamt solche Hygieneschulungen in regelmäßigen zeitlichen Intervallen an, aber auch einige Ärzte sind dazu berechtigt, potentielle Auftragnehmer von den relevanten Informationen in Kenntnis zu setzen.

Diese Schulung wird bei Personal, das mit verderblichen Lebensmitteln arbeitet noch durch einen zweiten Teil ergänzt. Dieser Part nennt sich Lebensmittelhygiene-Schulung und kann zum Beispiel durch den Arbeitgeber durchgeführt werden.

Do’s bei Hygieneschulungen

Als Chef müssen Sie darauf bestehen, dass jeder neuer Mitarbeiter eine amtliche Belehrungsbescheinigung mit sich bringt, nach deren Ausstellung noch keine drei Monate vergangen sind.

Nur mit diesen Voraussetzungen erlaubt Ihnen das Gesetz, den neuen Arbeitnehmer einzustellen. Das alleinige Einarbeiten ist als Ersatz für diese Schulung nicht qualifiziert.

In der Hygieneschulung wird zum Beispiel über Symptome für Infektionen informiert, die man als Arbeiter in der Gastronomie nicht unterschätzen sollte. Wenn Ihre Mitarbeiter also Anzeichen für eine ansteckende Krankheit an sich bemerken, müssen sie selbstständig die Gefahr einschätzen können. Ansonsten besteht das Risiko, dass Sie ihre Keime ungewollt auf die Lebensmittel übertragen und damit die Kunden infizieren.

Obwohl Ihr Personal beim Antritt der Stelle bereits eine Hygieneschulung hinter sich haben muss, reicht dieses einmalige Informieren über die Gefahren und Risiken des Jobs nicht aus.

Stattdessen sollten Sie mindestens alle zwei Jahre eine planmäßige Hygieneschulung für das gesamte Küchen-, Service und Reinigungspersonal ansetzen.

Schließlich werden immerzu neue wissenschaftliche Fortschritte auf diesem Gebiet gemacht und Sie müssen sich an diesen Erkenntnissen orientieren. Veraltete Hygienevorschriften werden Ihnen bei einer professionellen Kontrolle Ihres Betriebes große Probleme bereiten.

Die Folgebelehrungen können Sie entweder selbst durchführen oder Sie schauen sich nach einer versierten Fachkraft aus dieser Branche um.

Don’ts bei Hygieneschulungen

Wenn Sie sich selbst dazu bereiterklären, die Hygieneschulungen durchzuführen, sollten Sie darauf achten, nicht alle zwei Jahre dieselben veralteten Informationen zu wiederholen.

Belesen Sie sich stattdessen regelmäßig in den offiziellen Erläuterungen zu diesem Thema, welche sich in dem Dokument DIN 10514 befinden.

Die darin beschriebenen Hygienevorschriften gelten für alle Betriebe Ihrer Branche und lassen sowohl die Größe, als auch die genauen Arbeitsdetails außer Acht.

Außerdem wird das Dokument in kurzen zeitlichen Abständen geprüft, korrigiert und aktualisiert, sodass Sie mit den dort befindlichen Informationen immer auf dem neusten Stand sind.

Wenn Sie sich für das Halten der Hygieneschulung durch einen Dritten entscheiden, sollten Sie ihn oder sie ebenfalls explizit darum bitten, sich an diesem Dokument zu orientieren.

Das in Kenntnis setzen über die geltenden Vorschriften durch Hygieneschulungen ist allerdings nicht Ihre einzige Aufgabe als Arbeitgeber.

Sie müssen zusätzlich darauf Acht geben, dass Ihr Personal die dort erlernten Grundregeln und Maßnahmen auch während des Arbeitsalltages anwendet. Die Hygieneschulung soll nicht nur als beiläufiger Tipp wahrgenommen, sondern zum überall geläufigen obersten Gesetz für alle Mitarbeiter werden.

Weisen Sie deshalb Ihr Personal zurecht, wenn Sie bemerken, dass die Nutzung des Desinfektionsmittels erheblich nachlässt. Achten Sie darauf, dass jeder unmittelbar nach dem Betreten der Küche die Hände gründlich und mit ausreichend Seifenmittel wäscht. Überprüfen Sie, ob alle Arbeitsutensilien nach deren Verwendung sorgfältig gereinigt werden. Dulden Sie auf keinen Fall das Erscheinen potenziell kranker Mitarbeiter am Arbeitsplatz.

Um die Einhaltung der Hygienevorschriften weiterhin zu kontrollieren, können Sie gelegentliche Abklatschtests einführen. Diese Tests offenbaren Ihnen verunreinigte Oberflächen und werden auch häufig mit Proben von Körperteilen durchgeführt.

Dadurch ist es Ihnen möglich, die Anzahl und Art der Mikroorganismen auf den Händen Ihrer Mitarbeiter zu bestimmen.

Wenn Ihre Ergebnisse nicht zufriedenstellend sind, sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihr Personal eine weitere Hygieneschulung durchlaufen zu lassen und nochmal deutlich auf die möglichen Gefahren der Arbeit in der Gastronomie aufmerksam machen.

Stellen Sie außerdem sicher, dass in ihrem Betrieb genügend Desinfektionsspender und Seifenspender montiert wurden, sodass Ihr Personal auch optisch an die zahlreichen Hygienemaßnahmen erinnert wird.

Wenn Sie sich an diese Do’s und Don’ts der Hygieneschulungen beachten, brauchen Sie sich vor keiner Kontrolle oder Infektionsgefahr mehr Sorgen machen. Bleiben Sie lediglich wachsam und halten Sie sich an die regelmäßig eingeplanten Belehrungen.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Herzen um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?