Nicht erst seit der seit 2020 herrschenden Pandemie-Situation existieren Hygienekonzepte, doch sind die Vorschriften seitdem umfassender geworden und beschränken sich nicht mehr nur auf die Lebensmittelbranche oder das Gesundheitswesen. Hygienekonzepte betreffen nun alle Bereiche der Gesellschaft, insbesondere auch Veranstaltungen. Denn gerade dort, wo viele Menschen und wechselndes Publikum aufeinandertreffen, ist es wichtig, gewisse grundlegende Hygienemaßnahmen durchzuführen und einzuhalten. Das gilt insbesondere für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Damit nicht jeder Veranstalter ein eigenes Konzept verfolgt, gibt es bundes- und landesweit, teilweise sogar lokale Regelungen, die der Orientierung dienen.

Hygienekonzepte als wichtiger Baustein

Aktuell steht und fällt mit den gesetzlichen Vorschriften und dem damit verknüpften Hygieneplan die Durchführung eines Events.

Das Wichtigste vorab: Erkundigen Sie sich bei der Planung immer nach den aktuellen Vorschriften im Bundesland der angedachten Veranstaltung. So dynamisch wie das Infektionsgeschehen ist, so schnell ändern sich auch die Landesverordnungen zum Infektionsschutz.

Zu den allgemein greifenden Vorschriften, die vergleichsweise konstant sind und seltener einer Änderung unterliegen, gehören unter anderem die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasenschutzes, die Händehygiene, das Abstandhalten sowie der Vorweis von Nachweisen (Impfung, Genesung, tagesaktueller Test).

Welche Maßnahmen in welchem Umfang greifen, hängt von vielen Faktoren ab. Ausschlaggebend sind unter anderem:

  • Veranstaltungsgröße bzw. Personenanzahl
  • Örtlichkeit
  • Art der Veranstaltung
  • Bundesland bzw. Landkreis

Weiterhin müssen die Bedingungen direkt vor Ort überprüft werden und anhand dessen das Konzept festgelegt werden. Wo können und müssen Desinfektionsmittel stehen? Welche Lüftungsmöglichkeiten gibt es? Ist es eine Veranstaltung, bei der die Besucher sitzen, stehen oder sich bewegen?

Grob beinhalten Hygienekonzepte für Veranstaltungen sowie auch für weitere Bereiche, in denen viele Personen aufeinandertreffen, folgende wesentliche Punkte:

  • Klare Zuordnung der Verantwortungen
  • Definition von Risiken und Gefahren
  • Risikobeurteilung, Definition der schutzbedürftigen Zielgruppe
  • Individuelle Beschreibung des Objektes
  • Individuelle Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • Einsatz einer „befähigten Person“ für Beurteilung und Erstellung des Konzeptes

Wichtig ist, dass Konzepte anderer Veranstaltungen ungeprüft übernommen werden, denn es müssen immer die individuellen Gegebenheiten vor Ort miteinfließen. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie alle Auflagen erfüllen und nicht unwissentlich rechtswidrig handeln. Denken Sie auch daran, Ihr Konzept vorab der zuständigen Behörde vorzulegen. Diese muss es ab einer bestimmten Veranstaltungsgröße absegnen. Dem Veranstalter obliegt die Aufgabe, während des Events die Einhaltung der Auflagen seitens der Mitarbeiter, Besucher und Aussteller zu kontrollieren.

Diese Punkte müssen in einem Hygienekonzept beachtet werden

Hygienekonzept für Veranstaltungen - Bestuhlung einer Veranstaltung

Es gibt einige generelle Sicherheits- und Hygieneregeln, die bei jeder Veranstaltung eingehalten werden müssen – angepasst an die jeweilige (bauliche) Situation vor Ort.

  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Registrierung der Besucher, Aussteller, Dienstleister, Mitarbeiter, um bei Bedarf im Nachgang der Veranstaltung eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen
  • Einlasskonzept nach jeweilig vorherrschender G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet)
  • In Innenräumen (Ausnahme feste Sitz- oder Stehplätze) und an Orten, an denen es zu einer Flaschenhalsbildung kommt (Eingangsschleusen, Toilettenvorräume etc.) besteht Maskenpflicht für alle Personen ab 6 Jahren (Ausnahmen möglich)
  • Montage transparenter oder anderweitig geeigneter Schutzwände, wo notwendig

Weiterhin gilt, je nach Situation vor Ort:

  • Ein Parkplatzkonzept, das Menschenansammlungen unterbindet
  • Verpflichtende, möglichst kontaktlose Registrierung der anwesenden Personen
  • Regulierung der Gesamtanzahl an Personen pro Tag bzw. pro Veranstaltung
  • Gestaffelter Einlass
  • Wegeführung, um Ansammlungen zu vermeiden
  • Ansprechpartner zur Einhaltung der Hygieneregelungen vor Ort
  • Benennung oder Bestellung eines Hygienebeauftragten
  • Reinigungs- und Desinfektionsplan
  • Umsetzung branchenspezifischer Regelungen (z. B. Gastronomie)

Denken Sie daran, die Maßnahmen nicht nur zu formulieren, sondern auch konkrete Umsetzungspläne festzulegen, abgestimmt auf die Situation vor Ort.

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