Corona-Regeln: Hygienemaßnahmen für Fitness- und Kosmetikstudios

12. November 2021

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Fitness- und Kosmetikstudios dürfen seit geraumer Zeit wieder ihre Tore öffnen. Seit Anfang September ist die Betrachtung der Inzidenz auf die Hospitalisierungs-Inzidenz umgestellt worden. Zudem gibt es in den meisten Bundesländern die Möglichkeit für Fitness- und Kosmetikstudios, ihren Betrieb auf die 2G- oder die 3G-Regelung einzustellen. Die individuell anzuwendenden Regelungen unterscheiden sich häufig, denn Landkreise, Städte und Gemeinden können einzelne Bestimmungen festlegen – je nach der Lage der Pandemie und der individuellen Bewertung der Situation. Lediglich die zu treffenden Hygienemaßnahmen sind in allen Bundesländern identisch.

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