Nicht erst seit der aktuellen Corona-Pandemie ist es sinnvoll, gewisse Hygieneregeln einzuhalten, insbesondere am Arbeitsplatz. Doch spätestens jetzt wird sichtbar, wie dringlich es ist, mit richtigen Hygienekonzepten Ansteckungsraten so gering wie möglich zu halten. Nicht nur aus einer gesundheitlichen Sicht sind gute Hygienemaßnahmen wichtig, sondern auch aus einer wirtschaftlichen. Mit der alljährlichen Erkältungswelle steigt die Zahl an Krankschreibungen rapide. Aktuell kommt durch die Pandemiesituation stets auch noch das Risiko einer Isolation im Krankheitsfall oder Quarantäne bei Infektionsverdacht hinzu. Gerade in Berufen, in denen Homeoffice keine Option ist, bedeutet das lange Ausfälle betroffener Mitarbeiter. Von guten und umsetzbaren Hygienemaßnahmen profitieren also Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Betriebliche Hygienekonzepte gibt es bereits lange. Seit Frühjahr 2020 wurde der Maßnahmenkatalog um einige Punkte ergänzt und Maßnahmenvorschläge optimiert sowie konkretisiert. Hinzu kommt die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die Maßnahmen über die Basishygiene hinaus erforderlich macht. Die Regelungen sollen vor allem das Risiko der Corona-Erregerverbreitung durch unerkannt und (noch) symptomfrei Infizierte eindämmen.

Begleiterscheinung beim Einhalten und Umsetzen dieser Verordnung ist, dass auch sämtliche andere typische Erkrankungen (Erkältung, grippaler Infekt, Magen-Darm-Erkrankungen) minimiert werden.

Ansteckungen am Arbeitsplatz vermeiden

Abstand halten, Desinfizieren, regelmäßiger Luftaustausch sind universelle Maßnahmen, um Infektionsraten am Arbeitsplatz niedrig zu halten. Das gilt natürlich nicht nur für die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus, sondern für jegliche Viren, die sich über die Luft oder via Schmierinfektion verbreiten – wie die alljährlichen Erkältungsviren. Darüber hinaus gibt es allerdings noch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die an jedem Arbeitsplatz sinnvoll sind. Es existieren zudem Maßnahmen, die von der Branche oder auch den baulichen Bedingungen abhängen. In Großraumbüros gelten andere Maßnahmen als in Bürokomplexen mit Einzelbüros, in Fabrikhallen andere als bei Arbeitsplätzen im Freien. Eine individuelle, unternehmensspezifische Risikobewertung ist notwendig.

Die Maßnahmen, die in den folgenden Tabellen zusammengefasst sind, sind vor allem hinsichtlich der Coronapandemie relevant.
Einzelne Maßnahmen sind natürlich auch generell sinnvoll und nach Ende der Pandemie gültig. Denn auch gegen Erkältungsviren und andere Krankheiten, die sich via Aerosole oder Schmierinfektion verbreiten, können dadurch eingedämmt werden. Die Maßnahmen in der aktuellen Pandemie-Situation sind deutlich strikter und können nach deren Ende aufgeweicht und reduziert werden.

SchutzmaßnahmeUmsetzung
Termine, wenn möglich, digital abhaltenVideo- oder Telefonkonferenzen,
Digitalisierung vorantreiben
Weniger Personen pro ArbeitsortFeste Teams,
Schichten nicht überlappend,
eventuell dünnere Schichten durch Kurzarbeit,
Höchstanzahl an Mitarbeitern pro Arbeitstag,
Sperrung einzelner Schreibtische
Geographische und zeitliche Entzerrung des Personals in PausenVersetzte Pausenzeiten,
weniger Personen in den Pausenräumen
Schutzmaßnahmen für jeden MitarbeiterBereitstellen und Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (OP- oder FFP2-Masken), Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel;
Keine Hände schütteln,
Eintragen der Anwesenden in Listen für die Kontaktverfolgung,
bei Krankheit zu Hause bleiben,
Fokus auf die Händehygiene
Regelmäßiger LuftaustauschLüftungsanlage oder regelmäßiges Öffnen der Fenster
Erhöhte Sauberkeit in den SanitäranlagenHöhere Frequenz der Desinfektionsmaßnahmen,
Bereitstellung von Hygienemitteln insbesondere für die Hände,
Händedesinfektionsmittel

Besondere Bereiche infektionssicher gestalten

Neben genannten allgemeingültigen Maßnahmen, um das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz zu reduzieren, gibt es noch weitere Maßnahmen – abhängig von der Branche, den Bereichen und den baulichen Voraussetzungen.

Büroarbeitsplätze

In Büros ohne Publikumsverkehr sind die Hygieneregeln recht einfach einzuhalten, insbesondere wenn es die Möglichkeit zu Einzelbüros gibt. In Büros ab zwei Personen sowie vor allem in Großraumbüros gelten zusätzliche Maßnahmen.

SchutzmaßnahmeUmsetzung
Büroarbeitsplätze in Großraumbüros infektionssicher gestaltenTrennwände (min. 1,80 m hoch) zwischen gegenüber oder nebeneinander stehenden Schreibtischen,
feste Arbeitsbereiche,
regelmäßige Desinfektion von Oberflächen und Flächen (Türknäufe, Tische, Kopierer, etc.),
ggf. Sperrung einzelner Schreibtische
Hygiene bei geteilten ArbeitsplätzenNutzung jeweils eigener Tastaturen, Mäuse und Headsets,
Desinfektion des Arbeitsplatzes vor und nach jeder Nutzung, Trennwände

Einzelhandel und andere Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr

An Arbeitsplätzen mit wechselnder Kundschaft ist besonderes Augenmerk auf den Infektionsschutz zu legen. Die Maßnahmen gelten nicht für öffentliche Räume und Orte wie Bahnhöfe.

SchutzmaßnahmeUmsetzung
Kontaktloses Bezahlen bevorzugenWo noch nicht erfolgt, Kartenlesegeräte bereitstellen
Erhöhter Infektionsschutz an Bedien- oder InformationsthekenAufstellen von transparenten Plexiglasscheiben,
Aufhängen von durchsichtigen Folien,
Abstandsmarkierungen anbringen,
Waren nicht direkt an den Kunden geben, sondern auf Theke oder Kassenband legen
Erhöhter Infektionsschutz in KassenbereichenTransparente Plexiglasscheiben oder Folien,
Bodenmarkierungen im Abstand von 1,5 Metern,
Für Barzahlung Bargeldablage bereitstellen
Schutz gefährdeter PersonengruppenEinzelne Beschäftigte mit nachweislich geschwächtem Immunsystem nicht in Bereichen mit direktem Kundenkontakt einsetzen
Regulierung der Besucher- und KundenströmeMaximale Kunden- und Besucheranzahl pro Quadratmeter berechnen und den Einlass entsprechend regulieren (maximale Anzahl an Tickets oder an Einkaufskörben, elektronisches Zählsystem)

Gesundheitswesen und weitere hygienesensible Arbeitsorte

An besonders hygienesensiblen Arbeitsorten wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen gelten ohnehin bereits sehr hohe Auflagen bezüglich der Reduzierung von Infektionsrisiken. Maßnahmen und Umsetzung sollten angesichts der Pandemie nochmals überprüft werden. So können bei Bedarf Mitarbeiter nachgeschult werden. Auch kann es notwendig sein, die Hygieneinfrastruktur entsprechen anzupassen – Aufstellen von mehr Desinfektionsspendern, höherer Bedarf an Einmal-Papierhandtüchern, OP-Masken oder Einmalhandschuhen etc. Darüber hinaus gibt es pandemiebedingt erweiterte Maßnahmen. Entsprechende Empfehlungen veröffentlicht die KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des RKI).

Hilfestellung bei der individuellen Maßnahmenumsetzung

Die aufgelisteten Maßnahmen und Umsetzungsvorschläge sind nicht vollständig, sondern lediglich als Orientierung dienlich. Geltende Hygienevorschriften werden durch die aktuellen Regelungen zur Reduzierung der Ansteckungsraten nicht außer Kraft gesetzt, sondern ergänzt. Einige Vorgaben aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht sowie deren Erfüllung werden darin konkretisiert. Unternehmen und Arbeitgeber erhalten dadurch eine Hilfestellung bei der Erstellung des betrieblichen Hygienekonzeptes, insbesondere hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen.

Weitere branchenspezifische Arbeitsschutzregeln und Umsetzungshilfen erhalten Arbeitgeber bei den jeweiligen Berufsgenossenschaften sowie Unfallversicherungsträgern.

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