{"id":263,"date":"2019-04-10T10:06:45","date_gmt":"2019-04-10T08:06:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/?p=263"},"modified":"2023-02-17T10:10:36","modified_gmt":"2023-02-17T09:10:36","slug":"hygienebelehrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/hygienebelehrung\/","title":{"rendered":"Hygienebelehrung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Eine Hygienebelehrung steht an? Das erwartet Sie<\/h2>\n\n\n\n<p>Als angehender Mitarbeiter in einem Lebensmittelbetrieb m\u00fcssen Sie vor Beginn der ersten Schicht an einer Hygienebelehrung teilnehmen. Diese findet entweder im Gesundheitsamt oder bei einem bef\u00e4higten Arzt statt. Nur die dort ausgestellte Bescheinigung erm\u00e4chtigt Sie dazu, mit Lebensmitteln zu arbeiten und sie in Umlauf zu bringen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem m\u00fcssen Sie mit einer Unterschrift bezeugen, dass Sie \u00fcber alle Hygienema\u00dfnahmen aufgekl\u00e4rt wurden und keine f\u00fcr diesen Beruf hinderlichen Krankheiten besitzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch w\u00e4hrend ihrer Laufbahn im Betrieb ist Ihr Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre eine Folgebelehrung durchzuf\u00fchren. Diese dient einerseits der Auffrischung und andererseits der Aktualisierung der bestehenden Hygienevorschriften. Schlie\u00dflich sammelt die Forschung auf diesem Gebiet laufend neue Erkenntnisse, die f\u00fcr Lebensmittelbetriebe und deren Arbeitsweise sehr relevant sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass in einer l\u00e4ngeren Karriere in einem solchen Beruf eine einzige Hygienebelehrung nicht ausreichen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Was Sie auf einer solchen Hygienebelehrung erwartet und welchen Informationen besondere Bedeutung beiliegt, erfahren Sie hier.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die grunds\u00e4tzliche Vorgehensweise bei Hygienebelehrungen<\/h3>\n\n\n\n<p>Der Ablauf einer Hygienebelehrung unterscheidet sich zwar je nach Ort geringf\u00fcgig, aber die Inhalte bleiben in ihrer Grundaussage \u00e4hnlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinzu kommen die Kosten, die im Gesundheitsamt zwischen 15 und 30 Euro variieren k\u00f6nnen. In einigen F\u00e4llen \u00fcbernimmt der jeweilige Arbeitgeber diesen Betrag, er ist jedoch keinesfalls dazu verpflichtet. Schlie\u00dflich ist die Bescheinigung, die Sie nach der Hygienebelehrung ausgeh\u00e4ndigt bekommen, ein Leben lang g\u00fcltig und damit auch f\u00fcr Sie eine gut angelegte Investition.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie m\u00fcssen also, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, zu keiner neuen Erstbelehrung antreten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcblicherweise erwartet Sie ein, durch eine visuelle Pr\u00e4sentation begleiteter Vortrag, welcher Sie \u00fcber die gel\u00e4ufigen Hygienevorschriften Ihres zuk\u00fcnftigen Berufes aufkl\u00e4rt. Nicht selten wird das Ganze durch einen thematisch passenden Film veranschaulicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Dauer der Hygienebelehrung ist \u2013 wie viele andere Rahmenbedingungen auch \u2013 vom Gesundheitsamt oder Arzt abh\u00e4ngig. Im Durchschnitt k\u00f6nnen Sie jedoch mit 60 bis maximal 120 Minuten rechnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Inhalte einer Hygienebelehrung: Potenzielle Krankheiten<\/h3>\n\n\n\n<p>Hygienebelehrungen dienen haupts\u00e4chlich dem Zweck, die Lebensmittel, mit denen Sie sp\u00e4ter arbeiten, keimfrei und sauber zu halten, sodass dadurch keine ansteckenden Krankheiten verbreitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher ist es in einem solchen Betrieb besonders wichtig, dass Sie bei sich selbst auf potenzielle Symptome f\u00fcr Erkrankungen achten. Es geht dabei nicht nur um klassische Anzeichen einer Krankheit wie \u00dcbelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Fieber oder Durchfall, sondern auch um die Gelbf\u00e4rbung der Aug\u00e4pfel und der Haut, ungew\u00f6hnlich aussehende offene Stellen von Hauterkrankungen und \u00fcberdurchschnittliche Ersch\u00f6pfung. Alle diese Symptome sind Anzeichen f\u00fcr Krankheiten wie Cholera, Typhus, Paratyphus, Hepatitis A oder E oder akute infekti\u00f6se Gastroenteritis, welche in Ihrem neuen Beruf den gr\u00f6\u00dften Schaden anrichten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie offene Wunden haben, sind Sie au\u00dferdem dazu verpflichtet, Ihren Vorgesetzten dementsprechend zu informieren und ein wasserdichtes Pflaster zur sicheren Abdeckung zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei der Einsch\u00e4tzung von m\u00f6glichen Krankheitssymptomen gilt es, lieber \u00fcberm\u00e4\u00dfig vorsichtig, als fahrl\u00e4ssig zu agieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Selbst wenn Sie noch in einem Stadium der Krankheit sind, in der Sie ohne Probleme f\u00e4hig w\u00e4ren, zu arbeiten, hei\u00dft das nicht, dass Sie tats\u00e4chlich zu Ihrer Schicht erscheinen sollten. Denn auch in den Anf\u00e4ngen einer Infektion k\u00f6nnen schon Keime verbreitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie erste Anzeichen einer der, in der Hygienebelehrung vorgestellten Symptome versp\u00fcren, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vorgesetzten davon in Kenntnis zu setzen. Dieser wird Sie vermutlich zum Arzt schicken, welcher \u00fcber die weiteren Schritte entscheiden und eine Diagnose aussprechen muss.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei sollte er unbedingt dar\u00fcber informiert werden, dass Sie in einem Lebensmittelbetrieb arbeiten. Schlie\u00dflich ist in diesem Beruf h\u00f6here Vorsicht zu achten, als in anderen Branchen.<\/p>\n\n\n\n<p>Je nachdem, was Ihnen der Arzt mitzuteilen hat, werden Sie entweder nach Hause geschickt, um sich auszukurieren oder Ihnen werden von Ihrem Chef Arbeiten vermittelt, bei denen Sie weder Lebensmittel, noch Bedarfsgegenst\u00e4nde ber\u00fchren m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn es zu einer Krankschreibung kommt, sollten Sie vor der Wiederkehr in den Betrieb ausreichend Zeit in Anspruch nehmen, um wieder richtig gesund zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei all der Vorsicht brauchen Sie keine Angst zu haben, aufgrund einer hohen Erkrankungsrate gefeuert zu werden. Ihr Arbeitgeber ist sogar zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie das Aufkommen der, in der Hygienebelehrung aufgez\u00e4hlten Krankheitssymptome jedoch verschweigen, k\u00f6nnen sowohl Ihnen, als auch Ihrem Arbeitgeber eine strafrechtliche Verfolgung drohen. Das resultiert entweder in einer hohen Geldstrafe, einer Anklage oder sogar der Schlie\u00dfung des betroffenen Betriebes.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Inhalte einer Hygienebelehrung: Personalhygiene<\/h3>\n\n\n\n<p>Ein weiterer wichtiger Abschnitt der Hygienebelehrung ist die Aufkl\u00e4rung \u00fcber die richtige Personalhygiene. Allen voran soll Ihnen das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Waschen und Desinfizieren Ihrer H\u00e4nde beigebracht werden.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image alignleft is-resized\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Hygiene.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-265\" width=\"266\" height=\"177\" srcset=\"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Hygiene.jpg 300w, https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/Hygiene-150x100.jpg 150w\" sizes=\"(max-width: 266px) 100vw, 266px\" \/><figcaption>\u00a9 racorn\/123rf.com<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Ihr Arbeitgeber wird bereits daf\u00fcr gesorgt haben, dass der Betrieb mit <a href=\"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/shop\/12-seifen-pasten-desinfektionsspender\">Desinfektions- und Seifenspendern<\/a> ausgestattet ist, sodass Sie sich nur noch um das Aneignen der richtigen, gr\u00fcndlichen Technik k\u00fcmmern m\u00fcssen, welche Ihnen in der Hygienebelehrung anschaulich gezeigt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir empfehlen es au\u00dferdem, die H\u00e4nde nach einem langen Arbeitstag mit einer Handlotion zu pflegen. In vielen Betrieben sind derartige Lotionspender bereits montiert, um die Sicherheit des Personals gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Schlie\u00dflich ist der h\u00e4ufige Kontakt mit <a href=\"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/shop\/23-desinfektion\">Desinfektionsmitteln<\/a> in Ihrem Beruf zwar unumg\u00e4nglich, aber auch sehr strapazierend f\u00fcr Ihre Haut.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Hygienebelehrung ist f\u00fcr Ihre sp\u00e4tere Arbeitsweise unglaublich wichtig und sollte daher mit der n\u00f6tigen Ernsthaftigkeit und Aufmerksamkeit besucht werden. Nehmen Sie sich eventuell einen Stift und einen Block f\u00fcr Notizen mit, um wichtige Informationen aufschreiben zu k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Hygienebelehrung steht an? Das erwartet Sie Als angehender Mitarbeiter in einem Lebensmittelbetrieb m\u00fcssen Sie vor Beginn der ersten Schicht an einer Hygienebelehrung teilnehmen. Diese findet entweder im Gesundheitsamt oder bei einem bef\u00e4higten Arzt statt. Nur die dort ausgestellte Bescheinigung erm\u00e4chtigt Sie dazu, mit Lebensmitteln zu arbeiten und sie in Umlauf zu bringen. Zudem m\u00fcssen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":264,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_yoast_wpseo_focuskw":"","_yoast_wpseo_metadesc":"Der erste Schritt auf dem Weg in den Lebensmittelbetrieb ist immer die Erstbelehrung. Welche Inhalte und Besonderheiten Sie erwarten, erfahren Sie hier.","_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":""},"categories":[6],"tags":[60,97,93,89,90,3,106,102,41,110,66],"branche":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/263"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=263"}],"version-history":[{"count":6,"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/263\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3014,"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/263\/revisions\/3014"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media\/264"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=263"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=263"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=263"},{"taxonomy":"branche","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.blanc-hygienic.de\/magazin\/wp-json\/wp\/v2\/branche?post=263"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}